Tipps & Tricks - Dachbauten / Kaltdach
Bei der Planung und Ausführung von Dachbauten ist die Bauphysik ein wesentlicher Bestandteil.
Für die Entstehung eines funktionierenden Dachaufbaus müssen die verschiedensten Materialien und Gewerke aufeinander abgestimmt werden.
Was ein sogenanntes Kaltdach ausmacht und worauf bei der Ausführung zu achten ist, wird nachstehend genauer erklärt.
: Definition Kaltdach
Das Kaltdach ist durch die vorhandene Durchlüftung zwischen Dacheindeckung und Wärmedämmschicht gekennzeichnet, weshalb es auch als belüftete Dachkonstruktion bekannt ist.
Vorteile belüfteter Dächer
- Entstehender Wasserdampf kann durch den Dachaufbau diffundieren und über die Hinterlüftungsebene abtransportiert werden -> Vermeidung von Kondensat.
- Bei richtiger Bemessung des Hinterlüftungsraumes wird im Sommer die anfallende Hitze durch den ständigen Luftstrom abtransportiert und die Wärmebelastung vom Rauminneren ferngehalten.
- Im Winter verringerte Schneeschmelze und somit geringere Vereisungsgefahr
- Keine Wärmebrücken im Traufbereich -> Schneeschmelze gleichmäßiger
Im Wesentlichen gibt es beim Kaltdach 2 Ausführungsmöglichkeiten:
Kaltdach - Variante 1
Bei Variante 1 entsteht eine Durchlüftung des gesamten Dachbodenraumes durch Zu- und Abluft an First und Traufe.
Bei diesem Dachaufbau muss die Dachbodendecke wärmegedämmt sein. Für nachträgliche Dachbodenausbauten ist diese Ausführung ungeeignet.
Ausführungsbeispiel Variante 1
Kaltdach - Variante 2
Beim zweischaligen Dachaufbau (Variante 2) wird eine hinterlüftete Dachebene zwischen Wärmedämmung und Dacheindeckung hergestellt. Eventuell eindringender Schlagregen oder Flugschnee wird in dieser Ebene abtransportiert. Die Anforderungen an das Unterdach bzw. dessen Notwendigkeit sind in der ÖNORM B 4119 geregelt!
Es kommt zu einem natürlichen Auftrieb/Strömung der Luft, wobei sich die Zuluftöffnung an der Traufe und die Abluftöffung am First/Pult befinden. Der Luftdurchzug wird aufgrund von Thermik oder durch Windeinwirkung erzeugt.
Bei 1-schaligen Dachaufbauten mit < 10° Dachneigung ist unter Einhaltung bestimmter Anforderungen eine Querdurchlüftung möglich (durchgehend von Traufe zu Traufe), da aufgrund des geringen Niveauunterschiedes zwischen Traufe und First die natürliche Thermik eingeschränkt ist.
Ausführungsbeispiel - Variante 2
Die Berechnung der erforderlichen Konterlattenhöhe richtet sich nach Schneelast, Sparrenlänge und Dachneigung des jeweiligen Objektes. Diese Werte sind der ÖNORM B 4119 − Tabelle 2 zu entnehmen.
Sparrenlänge in m |
Dachneigung 5° bis 15° |
Dachneigung 5° bis 15° |
Dachneigung 15° bis 20° |
Dachneigung 15° bis 20° |
Dachneigung 20° bis 25° |
Schneelast in sk in kN/m² |
< 3,25 |
≥ 3,25 |
< 3,25 |
≥ 3,25 |
< 3,25 |
bis 5 |
45 |
60 |
45 |
60 |
45 |
über 5 bis 10 |
60 |
60 |
45 |
60 |
45 |
über 10 bis 15 |
60 |
75 |
60 |
75 |
60 |
über 15 bis 20 |
75 |
95 |
75 |
95 |
75 |
An den Zu- und Abluftöffnungen sind Gitter bzw. Lochbleche anzubringen, deren freier Luftdurchtritt mindestens der Hälfte des erforderlichen Belüftungsquerschnittes entsprechen muss. Wird der Lüftungsquerschnitt unterschritten, kann eine höhere Konterlatte verwendet werden, um die Luftdurchlässigkeit entsprechend anzupassen. Weiters sind Gitter mit Maschenweiten oder Lochbleche mit Lochdurchmessern unter 3 mm wegen der Gefahr des Verschmutzens der wirksamen Öffnungsweiten zu vermeiden.
Querschnittsverminderungen der Durchlüftungsräume
Eine örtlich begrenzte Reduktion der Höhe oder Breite des Belüftungsraumes bei Durchdringungen, Pfetten und dergleichen ist bis maximal 50 % des erforderlichen Querschnittes zulässig.
Bei Unterbrechung des Durchlüftungsraumes in Strömungsrichtung (z. B. bei Gauben, Dachfenstern und dergleichen) oder an Graten und Kehlen ist die erforderliche Belüftung durch konstruktive Maßnahmen sicherzustellen (z.B. Verwendung von Froschmaulluken).
Beträgt der Flächenanteil (Querschnittsfläche) der Konterlatten mehr als 15 % des Lüftungsquerschnittes, ist die Konterlattenhöhe entsprechend anzupassen.
Quellenangabe: ÖNORM B 3521-1:2012, Fachregel für Bauspengler (Ausgabe 2014 09 01), ÖNORM B 4119, PREFA Verlegerichtlinien